Ist dein Impressum abmahnsicher?
Ein unvollständiges oder veraltetes Impressum kann zu Beanstandungen oder Abmahnungen führen.
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Ein Impressum ist nie „fertig“
Wer eine Webseite betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, die Pflichtangaben nach § 5 DDG vollständig und aktuell zu halten. Fehlt eine Angabe oder ist sie veraltet, drohen kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerber und Abmahnvereine — oft mit Streitwerten von mehreren tausend Euro.
Besonders tückisch ist die vermeintliche Sicherheit: Viele Webseitenbetreiber haben ihr Impressum vor Jahren einmal vom Anwalt erstellen oder prüfen lassen — und seitdem nie wieder angefasst. Doch der Gesetzgeber ändert die Anforderungen immer wieder (zuletzt etwa der Wechsel vom TMG zum DDG), Gerichte konkretisieren laufend, was als „leicht erkennbar“ und „unmittelbar erreichbar“ gilt, und auch im eigenen Unternehmen ändern sich Rechtsform, Anschrift oder Vertretungsberechtigte. Was damals korrekt war, kann heute eine Schwachstelle sein.
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Häufige Fragen
Mein Impressum wurde vor Jahren anwaltlich geprüft – reicht das nicht?+
Was ist der Unterschied zwischen Basic, Premium und Expert?+
Warum muss die E-Mail-Adresse zur Domain gehören?+
Gibt es eine Rechtssicherheits-Garantie?+
Wer braucht überhaupt ein Impressum?+
Was kostet eine Abmahnung wegen eines fehlerhaften Impressums?+
Wie schnell bekomme ich mein Ergebnis?+
Gilt der Check auch für ausländische Webseiten?+
WebReport24 prüft ausschließlich nach deutschen Impressum-Pflichtangaben
Der Service von Webreport24 ist eine automatisierte Auswertung und stellt keine Rechtsberatung dar.
